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Todesschein
Bei Tod infolge Krankheit zu Hause
Den Arzt benachrichtigen. (Auskunft über den Notfallarzt gibt die Auskunft Tel. 1811 bzw. 1818 oder Polizei Tel. 117.
-> Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
Bei Tod infolge Unfalls muss die Polizei beigezogen werden. Dies auch bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts-, Sport- und sonstigen Unfällen sowie bei Suizid.
Bei Tod im Spital oder Heim
Die Spital- bzw. Heimverwaltung lässt den Todesschein ausstellen.
Meldung beim Zivilstandsamt / Bestattungsamt
Der Hinschied von Angehörigen ist innerhalb von 2 Tagen in der Regel durch einen nahen Verwandten dem Zivilstandsamt oder Bestattungsamt des Sterbeortes persönlich zu melden; anschliessend kann auf dem Zivil-/Bestattungsamt des Beerdigungsortes die Beisetzung geregelt werden.
Mitzubringen sind:
1. Todesbescheinigung
2. Familienbüchlein
3. für Ausländer: Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
Abgeklärt wird auf dem Zivilstandsamt / Bestattungsamt:
1. Kremation oder Erdbestattung
2. Bei Kremation: Termin der Einäscherung
3. Ort und Zeit der Bestattung und Abdankung oder Gottesdienst
4. Grabart (Reihen-, Urnen-, Familien-, oder Gemeinschaftsgrab, etc.)
Weiteres Vorgehen
Dringend benachrichtigen
1. Nächste Angehörige
2. Arbeitgeber
3. Versicherungen, speziell Unfall- oder Lebensversicherungen
Kontaktaufnahme mit einem Bestatter
Nehmen Sie mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt auf. Dort können Sie die weiteren Schritte besprechen.
Folgende Angaben benötigt der Bestatter:
1. Wer ist wann und wo verstorben
2. Geburtsdatum
3. Ungefähres Gewicht und Grösse der/des Verstorbenen
4. Wurde die Todesbescheinigung ausgestellt
5. Nächste Angehörige/Bevollmächtigte
6. Welche Bestattungsart wird gewünscht (Kremation oder Erdbestattung)
7. Ankleiden der/des Verstorbenen (Sterbekleid oder Privatkleider)
8. Sargmodell und Grabkreuz mit Anschrift
9. Wurde bereits Abschied genommen oder wird eine Aufbahrung gewünscht?
Ausserdem benachrichtigen
1. Pfarramt, persönliche Vorsprache nach telefonischer Voranmeldung. Angaben über den Lebenslauf der/des Verstorbenen mitbringen. Wenn gewünscht, musikalische Umrahmung absprechen.
2. Leidmahl, Bestellung in einem Restaurant nach eigener Wahl. Vorher Anzahl der Gäste abschätzen.
3. Gärtnerei: Sargbouquet, Arrangements, Kränze bestellen
4. Vereine, in denen die verstorbene Person Mitglied war
Letzte Wünsche berücksichtigen
Vielfach haben Verstorbene spezielle Wünsche und Anordnungen bezüglich Ihrer Beisetzung, einer allfälligen Organspende und der Todesanzeige geäussert oder schriftlich festgehalten. Diese werden meist in einer Sterbeverfügung und / oder im Testament festgehalten. Es ist ratsam frühzeitig diese Informationen und Dokumente beizuziehen.
Todesanzeigen/Leidzirkulare
Todesanzeige bei der lokalen Tageszeitung aufgeben (und bei kondolenza.ch ein Denkmal einrichten, das Beileid in den Digitalen Medien kundtun).
Todesschein
Bei Tod infolge Krankheit zu Hause
Den Arzt benachrichtigen. (Auskunft über den Notfallarzt gibt die Auskunft Tel. 1811 bzw. 1818 oder Polizei Tel. 117.
-> Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus.
Bei Tod infolge Unfalls muss die Polizei beigezogen werden. Dies auch bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts-, Sport- und sonstigen Unfällen sowie bei Suizid.
Bei Tod im Spital oder Heim
Die Spital- bzw. Heimverwaltung lässt den Todesschein ausstellen.
Meldung beim Zivilstandsamt / Bestattungsamt
Der Hinschied von Angehörigen ist innerhalb von 2 Tagen in der Regel durch einen nahen Verwandten dem Zivilstandsamt oder Bestattungsamt des Sterbeortes persönlich zu melden; anschliessend kann auf dem Zivil-/Bestattungsamt des Beerdigungsortes die Beisetzung geregelt werden.
Mitzubringen sind:
1. Todesbescheinigung
2. Familienbüchlein
3. für Ausländer: Pass, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
Abgeklärt wird auf dem Zivilstandsamt / Bestattungsamt:
1. Kremation oder Erdbestattung
2. Bei Kremation: Termin der Einäscherung
3. Ort und Zeit der Bestattung und Abdankung oder Gottesdienst
4. Grabart (Reihen-, Urnen-, Familien-, oder Gemeinschaftsgrab, etc.)
Weiteres Vorgehen
Dringend benachrichtigen
1. Nächste Angehörige
2. Arbeitgeber
3. Versicherungen, speziell Unfall- oder Lebensversicherungen
Kontaktaufnahme mit einem Bestatter
Nehmen Sie mit einem Bestattungsunternehmen Kontakt auf. Dort können Sie die weiteren Schritte besprechen.
Folgende Angaben benötigt der Bestatter:
1. Wer ist wann und wo verstorben
2. Geburtsdatum
3. Ungefähres Gewicht und Grösse der/des Verstorbenen
4. Wurde die Todesbescheinigung ausgestellt
5. Nächste Angehörige/Bevollmächtigte
6. Welche Bestattungsart wird gewünscht (Kremation oder Erdbestattung)
7. Ankleiden der/des Verstorbenen (Sterbekleid oder Privatkleider)
8. Sargmodell und Grabkreuz mit Anschrift
9. Wurde bereits Abschied genommen oder wird eine Aufbahrung gewünscht?
Ausserdem benachrichtigen
1. Pfarramt, persönliche Vorsprache nach telefonischer Voranmeldung. Angaben über den Lebenslauf der/des Verstorbenen mitbringen. Wenn gewünscht, musikalische Umrahmung absprechen.
2. Leidmahl, Bestellung in einem Restaurant nach eigener Wahl. Vorher Anzahl der Gäste abschätzen.
3. Gärtnerei: Sargbouquet, Arrangements, Kränze bestellen
4. Vereine, in denen die verstorbene Person Mitglied war
Letzte Wünsche berücksichtigen
Vielfach haben Verstorbene spezielle Wünsche und Anordnungen bezüglich Ihrer Beisetzung, einer allfälligen Organspende und der Todesanzeige geäussert oder schriftlich festgehalten. Diese werden meist in einer Sterbeverfügung und / oder im Testament festgehalten. Es ist ratsam frühzeitig diese Informationen und Dokumente beizuziehen.
Todesanzeigen/Leidzirkulare
Todesanzeige bei der lokalen Tageszeitung aufgeben (und bei kondolenza.ch ein Denkmal einrichten, das Beileid in den Digitalen Medien kundtun).
Wichtige Nummern
- Auskunft: 1818 / 1811
- Polizei: 117
Wichtige Links
Infos
- Missbrauch von Kondolenza.ch, Missbrauch der Daten von Kondolenza.ch und das Anlegen noch unter uns weilender Personen sowie das Anbringen von beleidigenden Texten wird durch kondolenza.ch nicht toleriert.