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1. Tod durch den Arzt bestätigen lassen
Nach dem Tod eines geliebten Menschen, muss der Tod durch einen Arzt bestätigt werden.
Wenn die Person zu Hause gestorben ist, muss der Hausarzt / Vertrauensarzt einen Totenschein ausstellen. Falls dieser Abwesend ist sollten Sie den Notfallarzt verständigen. Auskunft über die Notfallärzte gibt Ihnen die Auskunft 1811 bzw. 1818 oder der Polizei Notruf 117.
Bei einem Todesfall im Spital sollte das Familienbüchlein und die Niederlassungsbewilligung eingereicht werden. Der Totenschein wird dann vom Spital ausgestellt.
Bei einem Unfalltod oder Suizid sollte die Polizei miteinbezogen werden.
2. Die nächsten Angehörigen benachrichtigen
Der Verlust eines geliebten Menschen ist sehr schmerzlich. Die traurige Nachricht an die Angehörigen zu überbringen braucht viel Kraft. Verwandte, Freunde, Geschäftskollegen sowie Nachbarn zu informieren fällt den Betroffenen meist sehr schwer. Haben Sie keine Scheu ihre Gefühle zu zeigen. Falls sie Mühe mit dem Überbringen der traurigen Nachricht haben, sollten Sie Verwandte oder Freunde bitten, Ihnen dabei zu helfen.
Der Tod kommt meist unverhofft und dies ist auch für die Benachrichtigten nicht einfach zu verarbeiten.
3. Bestattung organisieren
Um die Bestattung zu organisieren sollten Sie sich mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsinstitut in Verbindung setzen. Beachten Sie hierfür auch unsere Liste der Bestattungsinstitute. Die Wahl des Bestattungsortes sollte gut überlegt sein. Der Verstorbene sollte eine Verbindung zu dem Ort haben oder man sollte die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigen.
Falls die verstorbene Person nicht dort bestattet wird, wo sie zuletzt ihren Wohnsitz hatte, brauchen Sie von der Gemeinde, wo das Grab errichtet wird, eine Bewilligung. Die Trauerfeier muss nicht am gleichen Ort stattfinden.
Die Form der Bestattung sollte gut überlegt sein und allfällige Wünsche des Verstorbenen berücksichtig werden. Besprechen Sie diese Entscheidung am besten mit ihren Familienangehörigen.
Folgende Bestattungsarten werden in der Schweiz hauptsächlich gewünscht:
a) Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wir der Verstorbene in einem Sarg in die Erde gelegt und dies gemäss Gesetzgebung nur auf Friedhöfen. Jeder Einwohner der Schweiz hat einen Rechtsanspruch auf einem öffentlichen Friedhof beerdigt zu werden. Die Kosten berechnen sich je nach Art des Grabes und der Bestattungsgemeinde unterschiedlich.
b) Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Kremationsofen im Sarg verbrannt und die Asche später in einer Urne beigesetzt. Die Beisetzung der Urne erfolgt meist in einem Friedhof.
c) Bestattung ausserhalb eines Friedhofes
Alternativ zu der Beisetzung der Urne im Friedhof kann die Asche auch im Wald oder im See ausgestreut werden. Gestattet ist es auch die Urne auf einem Privatgrundstück zu bestatten oder sie zuhause aufzubewahren.
d) Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung)
Eine Bestattung im Gemeinschaftsgrab ist meist nur nach einer Kremation möglich. Sie wird meist dann angewandt wenn der Verstorbene keine nahen Angehörigen mehr hatte oder es sein ausdrücklicher Wunsch war.
Vorbereitung der Bestattung
Vor der Bestattung wird der Leichnam für die Abdankung vorbereitet. In dieser Vorbereitung wird die sogenannte Totenwaschung vorgenommen. Für weitere Informationen kontaktieren sie bitte ihr Bestattungsinstitut oder Ihren Seelsorger.
4. Den Vertorbenen beim Zivilstands- / Bestattungsamt melden
Den Todesfall müssen Sie dem Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. In der Regel muss die Meldung innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall erfolgen.
Dazu müssen sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis und / oder Niederlassungsbewilligung
- Familienbüchlein
- Totenschein des Arztes oder Spitals
- Pass für Ausländer/-Innen
Kurz nach dem Todesfall wird sich der zuständige Inventurbeamte mit Ihnen in Verbindung setzen. Er ist für die korrekte Teilung des Nachlasses verantwortlich.
5. Arbeitgeber und Vereine informieren
Falls sich die verstorbene Person noch in einem Arbeitsverhältnis befand, muss umgehend der Arbeitgeber informiert werden. Dieser möchte unter Umständen auch eine Todesanzeige publizieren. Zudem wollen ehemalige Arbeitskollegen auch von der verstorbenen Person Abschied nehmen.
Denken Sie auch daran, Vereine, in denen die verstorbene Person Mitglied war, zu orientieren.
6. Bestattung und Abdankung vorbereiten
Die Abdankung bietet Ihnen die Gelegenheit, von der verstorbenen Person Abschied zu nehmen. Die Abdankung stellt meist auch eine Verbindung unter den Hinterbliebenen dar. Verwandte und Bekannte des Verstorbenen sollten die Gelegenheit haben, durch Ihre persönliche Anwesenheit an der Trauerfeier Abschied zu nehmen und den Angehörigen die Anteilnahme auszudrücken.
Folgende Abdankungen werden in der Schweiz hauptsächlich unterschieden:
a) kirchliche Trauerfeier
Die üblichste Form der Abdankung in der Schweiz ist die kirchliche Trauerfeier. Je nach Konfession hält ein Priester eine Rede. Üblicherweise wird auch ein Lebenslauf der verstorbenen Person verlesen. Meist begleitet von Kirchenmusik. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit dem Priester. Nehmen Sie mit ihm frühzeitig Kontakt auf um die Trauerfeier zu gestalten.
b) weltliche Abdankung
Immer beliebter wird die weltliche Abdankung, vor allem unter Personen ohne Konfessionszugehörigkeit. Hierbei handelt es sich um eine Trauerfeier ohne Kirchenvertreter. Diese Trauerfeier kann in einem üblichen Raum stattfinden. Auch hier wird meist mit musikalischer Begleitung ein Lebenslauf vorgelesen.
c) Trauerfeiern anderer Glaubensrichtungen
Angehörige einer anderen Glaubensrichtung wünschen keine Trauerfeier in einem Raum mit christlichen Symbolen. Die betreffenden Religionsgemeinschaften geben Ihnen gerne dazu Auskunft. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Schweizer Friedhöfe nicht nur den christlichen Kirchen vorbehalten sind.
7. Todesanzeige / Leidzirkulare erstellen
Todesanzeigen werden meist in Tageszeitungen veröffentlicht oder es wird eine Gedenkstätte auf Kondolenza aufgeschaltet.
a) Wo aufgeben?
- Todesanzeige in Tageszeitungen
- direkt auf Kondolenza ein Denkmal erstellen
b) Muster
Bei der Formulierung von Todesanzeigen werden normalerweise folgende inhaltliche Angaben berücksichtigt:
- Name und evtl. Photo der verstorbenen Person
- Geburts- und Sterbedatum
- Wohnort, ev. Sterbeort (Spital, Ausland etc.)
- ev. Hinweis auf Todesursache
- besinnlicher Text (Gedicht, Bibelzitat etc.)
- Angehörige und Trauerfamilie
- wann, wo und in welchem Rahmen die Beisetzung und/oder Trauerfeier stattfindet
- anstelle von Blumen- und Kranzspenden ev. alternative Wünsche für Geldspenden an gemeinnützige Organisationen
c) Kosten
- Todesanzeige in Tageszeitungen: Je nach Grösse und Zeitungen müssen Sie mit 750 bis 1500 Franken rechnen.
Nach Todesfall: Wie geh ich vor?
1. Tod durch den Arzt bestätigen lassen
Nach dem Tod eines geliebten Menschen, muss der Tod durch einen Arzt bestätigt werden.
Wenn die Person zu Hause gestorben ist, muss der Hausarzt / Vertrauensarzt einen Totenschein ausstellen. Falls dieser Abwesend ist sollten Sie den Notfallarzt verständigen. Auskunft über die Notfallärzte gibt Ihnen die Auskunft 1811 bzw. 1818 oder der Polizei Notruf 117.
Bei einem Todesfall im Spital sollte das Familienbüchlein und die Niederlassungsbewilligung eingereicht werden. Der Totenschein wird dann vom Spital ausgestellt.
Bei einem Unfalltod oder Suizid sollte die Polizei miteinbezogen werden.
2. Die nächsten Angehörigen benachrichtigen
Der Verlust eines geliebten Menschen ist sehr schmerzlich. Die traurige Nachricht an die Angehörigen zu überbringen braucht viel Kraft. Verwandte, Freunde, Geschäftskollegen sowie Nachbarn zu informieren fällt den Betroffenen meist sehr schwer. Haben Sie keine Scheu ihre Gefühle zu zeigen. Falls sie Mühe mit dem Überbringen der traurigen Nachricht haben, sollten Sie Verwandte oder Freunde bitten, Ihnen dabei zu helfen.
Der Tod kommt meist unverhofft und dies ist auch für die Benachrichtigten nicht einfach zu verarbeiten.
3. Bestattung organisieren
Um die Bestattung zu organisieren sollten Sie sich mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsinstitut in Verbindung setzen. Beachten Sie hierfür auch unsere Liste der Bestattungsinstitute. Die Wahl des Bestattungsortes sollte gut überlegt sein. Der Verstorbene sollte eine Verbindung zu dem Ort haben oder man sollte die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigen.
Falls die verstorbene Person nicht dort bestattet wird, wo sie zuletzt ihren Wohnsitz hatte, brauchen Sie von der Gemeinde, wo das Grab errichtet wird, eine Bewilligung. Die Trauerfeier muss nicht am gleichen Ort stattfinden.
Die Form der Bestattung sollte gut überlegt sein und allfällige Wünsche des Verstorbenen berücksichtig werden. Besprechen Sie diese Entscheidung am besten mit ihren Familienangehörigen.
Folgende Bestattungsarten werden in der Schweiz hauptsächlich gewünscht:
a) Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wir der Verstorbene in einem Sarg in die Erde gelegt und dies gemäss Gesetzgebung nur auf Friedhöfen. Jeder Einwohner der Schweiz hat einen Rechtsanspruch auf einem öffentlichen Friedhof beerdigt zu werden. Die Kosten berechnen sich je nach Art des Grabes und der Bestattungsgemeinde unterschiedlich.
b) Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Kremationsofen im Sarg verbrannt und die Asche später in einer Urne beigesetzt. Die Beisetzung der Urne erfolgt meist in einem Friedhof.
c) Bestattung ausserhalb eines Friedhofes
Alternativ zu der Beisetzung der Urne im Friedhof kann die Asche auch im Wald oder im See ausgestreut werden. Gestattet ist es auch die Urne auf einem Privatgrundstück zu bestatten oder sie zuhause aufzubewahren.
d) Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung)
Eine Bestattung im Gemeinschaftsgrab ist meist nur nach einer Kremation möglich. Sie wird meist dann angewandt wenn der Verstorbene keine nahen Angehörigen mehr hatte oder es sein ausdrücklicher Wunsch war.
Vorbereitung der Bestattung
Vor der Bestattung wird der Leichnam für die Abdankung vorbereitet. In dieser Vorbereitung wird die sogenannte Totenwaschung vorgenommen. Für weitere Informationen kontaktieren sie bitte ihr Bestattungsinstitut oder Ihren Seelsorger.
4. Den Vertorbenen beim Zivilstands- / Bestattungsamt melden
Den Todesfall müssen Sie dem Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. In der Regel muss die Meldung innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesfall erfolgen.
Dazu müssen sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis und / oder Niederlassungsbewilligung
- Familienbüchlein
- Totenschein des Arztes oder Spitals
- Pass für Ausländer/-Innen
Kurz nach dem Todesfall wird sich der zuständige Inventurbeamte mit Ihnen in Verbindung setzen. Er ist für die korrekte Teilung des Nachlasses verantwortlich.
5. Arbeitgeber und Vereine informieren
Falls sich die verstorbene Person noch in einem Arbeitsverhältnis befand, muss umgehend der Arbeitgeber informiert werden. Dieser möchte unter Umständen auch eine Todesanzeige publizieren. Zudem wollen ehemalige Arbeitskollegen auch von der verstorbenen Person Abschied nehmen.
Denken Sie auch daran, Vereine, in denen die verstorbene Person Mitglied war, zu orientieren.
6. Bestattung und Abdankung vorbereiten
Die Abdankung bietet Ihnen die Gelegenheit, von der verstorbenen Person Abschied zu nehmen. Die Abdankung stellt meist auch eine Verbindung unter den Hinterbliebenen dar. Verwandte und Bekannte des Verstorbenen sollten die Gelegenheit haben, durch Ihre persönliche Anwesenheit an der Trauerfeier Abschied zu nehmen und den Angehörigen die Anteilnahme auszudrücken.
Folgende Abdankungen werden in der Schweiz hauptsächlich unterschieden:
a) kirchliche Trauerfeier
Die üblichste Form der Abdankung in der Schweiz ist die kirchliche Trauerfeier. Je nach Konfession hält ein Priester eine Rede. Üblicherweise wird auch ein Lebenslauf der verstorbenen Person verlesen. Meist begleitet von Kirchenmusik. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit dem Priester. Nehmen Sie mit ihm frühzeitig Kontakt auf um die Trauerfeier zu gestalten.
b) weltliche Abdankung
Immer beliebter wird die weltliche Abdankung, vor allem unter Personen ohne Konfessionszugehörigkeit. Hierbei handelt es sich um eine Trauerfeier ohne Kirchenvertreter. Diese Trauerfeier kann in einem üblichen Raum stattfinden. Auch hier wird meist mit musikalischer Begleitung ein Lebenslauf vorgelesen.
c) Trauerfeiern anderer Glaubensrichtungen
Angehörige einer anderen Glaubensrichtung wünschen keine Trauerfeier in einem Raum mit christlichen Symbolen. Die betreffenden Religionsgemeinschaften geben Ihnen gerne dazu Auskunft. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Schweizer Friedhöfe nicht nur den christlichen Kirchen vorbehalten sind.
7. Todesanzeige / Leidzirkulare erstellen
Todesanzeigen werden meist in Tageszeitungen veröffentlicht oder es wird eine Gedenkstätte auf Kondolenza aufgeschaltet.
a) Wo aufgeben?
- Todesanzeige in Tageszeitungen
- direkt auf Kondolenza ein Denkmal erstellen
b) Muster
Bei der Formulierung von Todesanzeigen werden normalerweise folgende inhaltliche Angaben berücksichtigt:
- Name und evtl. Photo der verstorbenen Person
- Geburts- und Sterbedatum
- Wohnort, ev. Sterbeort (Spital, Ausland etc.)
- ev. Hinweis auf Todesursache
- besinnlicher Text (Gedicht, Bibelzitat etc.)
- Angehörige und Trauerfamilie
- wann, wo und in welchem Rahmen die Beisetzung und/oder Trauerfeier stattfindet
- anstelle von Blumen- und Kranzspenden ev. alternative Wünsche für Geldspenden an gemeinnützige Organisationen
c) Kosten
- Todesanzeige in Tageszeitungen: Je nach Grösse und Zeitungen müssen Sie mit 750 bis 1500 Franken rechnen.
- Missbrauch von Kondolenza.ch, Missbrauch der Daten von Kondolenza.ch und das Anlegen noch unter uns weilender Personen sowie das Anbringen von beleidigenden Texten wird durch kondolenza.ch nicht toleriert.